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< 20 000
Kleinstädte sind nach einer Begriffsbestimmung der deutschen Reichsstatistik von 1871 und der Internationalen Statistikkonferenz von 1887 alle Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 5.000 und 20.000 – Städte mit weniger als 5.000 Einwohnern sind dann Landstädte, größere Stufen sind die Mittelstadt mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern und die Großstadt ab 100.000 Einwohnern.